O fröhliche Stunden!
Wir haben gefunden ein fürstliches Paar/
Durch Liebe verknüpfet/
Drum tanzet und hüpfet ohn’ alle Gefahr/
Laß hören/ laß klingen/Pan deine Schalmeien/
Auf dass wir uns alle von Hertzen erfreuen.
[Quelle: Johann Rist, Celler Hochzeitsballett 1653]
Anlässlich der Celler Fürstenhochzeit vom 12. Oktober 1653 (Herzog Christian Ludwig von Braunschweig-Lüneburg mit Herzogin Dorothea zu Schleswig-Holstein-Stormarn) wurde Johann Rist mit der Konzeption und Dichtung eines Hofballetts beauftragt. Dass uns von diesem prachtvollen Ereignis ein kunstvoll gestalteter Druck erhalten ist, bestehend aus Textbuch, kupfergestochenen Szenenbildern sowie der Ballettmusik, ist ein seltener kulturgeschichtlicher Glücksfall.
Die insgesamt 18 Aufzüge werden durch einige einleitende Ouvertüren und gesungene Lieder gegliedert. Die häufig anzutreffende strukturelle Starrheit früher höfischer Ballette wird aufgelockert durch eine unterhaltsame wie ausgewogene Variation von Soloauftritten und bunten Aufzügen mehrerer Personen. Von Rists langjähriger Erfahrung mit Drama und unterhaltsamem Schauspiel profitiert die gesamte Konzeption und Ausführung dieses Balletts.
Die Abbildungen der Tänzer auf den Kupferstichen lassen an den Positionen und Haltungen die von Rist und seinen Choreographen übernommene neueste französische Tanzkunst erkennen, so dass Rists Celler Hochzeitballet ein frühes Beispiel für „die gelungene Rezeption und Adaption dieser ausländischen Gattung an deutschen Fürstenhöfen“ darstellt. (Marie-Thérèse Mourey).
Damit und mit vielfältigen weiteren kreativen Erfindungen im Bereich des Bühnenbildes und der Bühnentechnik darf Rists Hofballett als wichtiger Beitrag zur Entfaltung einer ausdifferenzierten norddeutschen Bühnenkunst gelten.